Tierisch schöne Wohnideen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Bauleistungen und Lieferungen:
Sämtliche Produkte werden in Handarbeit erstellt. Die Materialien werden nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis selektiert und eingekauft. Die Produktion beginnt erst nach endgültiger Auftragserteilung.
Für die Produktion behalten wir uns einen Zeitraum von 3-4 Wochen vor. Eventuell längere Produktionszeiten werden dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt.
Lieferart und –bedingungen werden mit dem Auftraggeber im Vorfeld des Vertrages besprochen und geklärt. Es wird in jedem Fall versucht, die beste und günstigste Versandvariante für den Kunden zu finden. Die Selektion hierfür behalten wir uns vor, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich eine bestimmte Versandart und ist bereit, die eventuell höheren Kosten als die der von uns empfohlenen zu tragen.

2 Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.1. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag für Standard-Maße oder -Motive aus dem Produktkatalog ist maximal eine Woche nach Auftragserteilung möglich.
Für Produkte, die nach Maß oder Wunschmotiv erstellt werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur 24 Stunden nach Auftragserteilung möglich. Bei späterem Rücktritt aus dringenden Gründen ist der Auftragnehmer berechtigt, 30% der Materialkosten vom Auftraggeber zu verlangen.

2.2 Höhere Gewalt
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
2.3 Gewährleistung:
Offensichtlich Mängel müssen umgehend nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Später gerügte Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden.
2.4 Mängelrügen
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern, sofern sich der Auftraggeber im Umkreis von 100 km befindet oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftragnehmer einen entsprechenden Preisnachlass vorschlagen.
2.5 Vergütung:
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und ausgeliefert, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Produkte, die nach Maß oder nach Motivwunsch des Auftraggebers gefertigt wurden, sowie Produkte, deren Rechnungsbetrag 50 Euro überschreitet, sind – wenn nicht anders vereinbart – per Vorauskasse zu bezahlen.
5 Technische Hinweise:
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Produktpflege durchzuführen ist.
Die Anleitungen zur Pflege oder Nachbearbeitung (Reinigung, Imprägnierung, Lackierung,..) der einzelnen Produkte werden entsprechend mitgeliefert.
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Produktpflege kann die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Produkte beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
5.1 Abweichungen
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe, Maserung und Struktur), bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

8.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9 Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.